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Bauverwaltungsrecht

Aufgrund jahrelanger Ausrichtung auf Bauvorhaben und Immobilien sind wir Experten für das Öffentliche Baurecht. Unser Ziel ist es, dass alle verwaltungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung Ihres Projektes erfüllt und Hürden umgangen werden. GTW berät Unternehmen und Privatpersonen im Zusammenhang mit der Zulässigkeit von Bauvorhaben, zu Infrastrukturprojekten sowie Industrieanlagen und Krankenhäusern.

Gemeinsam mit unseren Mandanten entwickeln wir im gesamten Bereich des Bau- und Fachplanungs-, Umwelt-, Denkmal- und Vergaberechts Projektideen und erstellen eine rechtliche Gesamtlösung zur Realisierung Ihres Vorhabens. Zu unseren Tätigkeitsfeldern zählen:

-  Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht, Auseinandersetzungen um
   Bebauungspläne und Bauvorhaben ( www.bauverwaltungsrecht.de )
-  Baugenehmigungen, Nutzungsänderungen, Abrissverfügungen
-  Ausschreibungen und Vergabe städtebaulicher Verträge
-  Grundstückverkäufe und -verträge der öffentlichen Hand
-  Anlagengenehmigungen
-  Umweltrecht und Lärmschutz
-  Verkehrsinfrastrukturvorhaben (Straßen und Flughäfen)
-  Staatshaftungsrecht (Schadensersatzforderungen)
-  Öffentliche Fördermittel
-  Krankenhausrecht


Ihr Ansprechpartner: Dr. Michael Terwiesche

 

 
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