
Bei öffentlichen Ausschreibungen hat das Vergaberecht in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Die Rechtsprechung führt auf Seiten öffentlicher Auftraggeber sowie der Bieter häufig zu Verunsicherungen. Besonders bei Vergabeverfahren im Rahmen von Projektentwicklungen und Bauaufträgen profitieren unsere Mandanten von einer über das Vergaberecht hinausgehenden Expertise im Bau- und Immobilienrecht, die eine ganzheitliche Beratung ermöglicht.
GTW berät und vertritt bei öffentlichen Ausschreibungen Unternehmen und öffentliche Auftraggeber in allen Stadien der Vergabe eines Auftrages. Dazu zählen unter anderem die Erstellung einer rechtmäßigen Vergabebekanntmachung, die Beratung bei den vier Bewertungsstufen, die Vertretung bei Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und den Oberlandesgerichten sowie das Führen bzw. die Abwehr von Schadenersatzprozessen.
- Beratung öffentlicher Auftraggeber
- Beratung von Bietern
- Beratung bei Öffentlichen Ausschreibungen
- Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und Oberlandesgerichten
- Formulierung und Abwehr vergaberechtlicher Schadenersatzklagen
- Fördermittelgerechte Vergabe eines öffentlichen Auftrags
- Öffentliche Aufträge unterhalb der Schwellenwerte
Ihre Ansprechpartner: Dr. Michael Terwiesche und Ulf Prechtel